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Befehl: Löschen (Bootapplikation)

Funktion:Durch den Befehl wird die aktuelle Applikation entladen und die Bootapplikation auf der Sicherheitssteuerung gelöscht. Das Löschen der Bootapplikation ist nur nach bereits erfolgter Autorisierung durch das Admin-Passwort möglich. Eine bestehende Online-Verbindung zur Sicherheitssteuerung wird nach Bestätigung durch den Anwender beendet (siehe Abbildung)

Aufruf: Schaltfläche Löschen in der Registerkarte Safety Online Information des Editors der Sicherheitssteuerung

Voraussetzung: Der Befehl ist nur aktivierbar, wenn der Befehl Aktualisieren der Registerkarte Safety Online Information mindestens einmal ausgeführt wurde und auf der Steuerung BA-Informationen verfügbar waren.

Der Anwender erhält immer eine Rückmeldung, ob der Befehl erfolgreich ausgeführt wurde oder nicht.

Achtung

Wird der Befehl Löschen der Bootapplikation nicht vollständig ausgeführt, so kann es nach Neustart zu einer Gefährdung in der Anlage kommen, weil diese noch mit der alten Applikation anläuft.

Der Anwender muss auf die Rückmeldung warten, ob der Befehl erfolgreich ausgeführt wurde. Bleibt diese aus, so ist die Steuerung so zu behandeln, als ob die Bootapplikation nach Neustart wieder aufstarten kann.

Tipp

Der Anwender kann sich zusätzlich in der Anzeige der Applikationsinformationen zur Applikation auf der Steuerung in der Registerkarte Safety Online Information der Sicherheitssteuerung vergewissern, dass sich keine Bootapplikation mehr auf der Steuerung befindet, i.e. der Befehl also erfolgreich ausgeführt wurde.

Prozedur. Anzeige der Applikationsinformation
  1. Sicherheitssteuerung im Gerätebaum (Projektbaum) auswählen

  2. Befehl Objekt bearbeiten des Kontextmenüs aktivieren

  3. Registerkarte: Safety Online Information öffnen

  4. Schaltfläche Aktualisieren betätigen

  5. Überprüfen, ob keine Bootapplikation mehr existiert

Tipp

Das Administrationspasswort wird bei der Ausführung des Befehls Löschen nicht gelöscht. Das Admin-Passwort kann nur durch Urlöschen der Bootapplikation gelöscht werden)